In Schopenhauers Welt als Wille und Vorstellung gilt das vierte Kapitel, die "Bejahung und Verneinung des Willens zum Leben" als der ethische Teil seines Gedankens, das sein ganzes Buch ausmacht. Das in diesem Kapitel zum aller größten Teil überholter Unsinn steht, will ich an einigen Beispielen zeigen. Dies ist der erste Teil dieser Reihe; sie sind zufällig und vollkommen ohne Systematik herausgegriffen.
Im § 62 versucht Schopenhauer erstmalig, den Ursprung des Gewissens zu ergründen. Er sagt, an der Stelle, an dem meine eigene Lebensbejahung bei seiner Entfaltung den Lebenswille eines anderen Individuums verneint, tritt das schlechte Gewissen als unmittelbar erkanntes Gefühl ein.
Mit der gleichen Naivität, mit der Schopenhauer versucht, Äusserungen des
menschlichen Willens auf einen Kollektiv-Willen, der sich in der Natur
offenbart, zu erweitern, reduziert er das eingreifen des Willens in fremde
Organismen pauschal als Unrecht.
Es ist sein über alles wütender Pessimismus, der in dem Prozess des
eingreifens in fremde Willenäusserungen nur Ausbeutung und Versklavung erkennt,
dabei doch eigentlich der Akt des eingreifens noch vollkommen wertfrei, einfach
weil es potenziell möglich ist, verbleibt. Das nun Güte, Hilfsbereitschaft oder
freiwillige Aufopferung aus ideellen Gründen ebenso einen Eingriff in den
fremden Willen darstellt, verschweigt er hier fast mutwillig. auch sein
Prinzip, das die
Willensteigerung (Bejahung) in einem Indivdiuum stets die Willensminderung
(Verneinung) eines anderen Individuums vorraussetzt, ist kritisch geprüft
Unsinn. Es sind sowohl Handlungen denkbar, in dem beide beteiligten Individuuen
profitieren, als auch, das beide Verlust erleiden. Ja dies ist sogar alltäglich
und vollkommen selbstverständlich.
Die Erkenntnis des Unrechts kann also nicht Intuitiv sein; einzig und allein
wäre es denkbar, das einem Individuum die Verschiebung des Machtverhältnisses
intuitiv bewusst wird. Es ist aber, wie Nietzsche deutlich und richtig in
seiner Genealogie der Moral feststellt, das schlechte Gewissen weder das
Resultat eines einem anderen Individuum nehmenden Willens, als das das gute
Gewissen das Resultat eines einem Individuum gebenden Willens wäre.
Seine nun als "Gewissensbiss" erklärte intuitiv gefühlte Affektion eines
Individuums, die sich auf sein bereits vorher falsch gemachtes Prinzip des
Rechts beruft, іst weiterhin falsch erklärt, da für einen wirklichen
Gewissensbis erst höhere kulturelle Anforderungen an den Menschen gestellt
werden müsseņ, was ebenfalls in Nietzsches Werk auf geniale, geistreiche Art
und Weise dargestellt wird.
Als Fazit erwähne ich nur, wie absurd gerade in diesem Kapitel seine Philosophie wird; man kommt sich wirklich vor, als wäre dieser großartige Geist, ja dieser großartige Metaphysiker in seinem Weltbild so von seinem Pessimusmus ergriffen, das er sich in sein Prinzip des sich selbst verneinenden Willens hineinsteigert, und dabei das tut, was er zugleich an Kants Philosophie kritisiert, nämlich vom Boden der offensichtlichen Tatsachen vollkommen abheben.
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