34.443 Klageschriften gegen die Vorratsdatenspeicherung

Zwar veröffentliche ich auf Herberts Weltbild nur ungerne zeitgemäße Nachrichten, aber für einen Bericht über das seit dem Jahr 2009 tatsächlich wirkende Gesetz zur Telekommunikationsüberwachung in der Bundesrepublik Deutschland fühle ich mich verpflichtet.

Jeder Mensch, egal ob kriminell oder nicht, und unabhängig von einem potenziellem Verdacht, der nun einen Internetzugang oder einen Telefonapparat, mobil oder nicht, innerhalb der Region Deutschland benutzt, egal ob es sein privater oder ein öffentlicher ist, sollte sich im klaren sein, das jeder deutsche Internetprovider bzw. Telekommunikationsdienstleister seit dem 01.01.2009 verpflichtet ist, sämtliche Verbindungsdaten über einen Zeitraum von einem halben Jahr zu speichern. Das kurbelt die Datenträgerindustrie an. Weiterhin ist Deutschland mit dieser stillen, aber gewaltigen Gesetzesergänzung im Gegensatz zu England noch gut weggekommen, da Internetprovider in diesem Land gleich ein ganzes Jahr speichern müssen; aber England scheint ja selbst den Globalisierungspartner Amerika zu übertreffen, wenn es um das Testen der bürgerlich-psychischen Belastbarkeit des gläsernen Menschen geht.

Wichtig ist es, zu verstehen, was mit Verbindungsdaten gemeint ist. Es wird, im Falle von Internetverbindungen gespeichert:

1.) die statische MAC-Adresse des Gerätes, also eine weltweit eindeutige Identifikationsnummer des Netzwerkgerätes, an dem man sich befindet.

2.) die temporäre IP-Adresse der aktuellen Verbindung, mit der nachgewiesen werden kann, zu welcher Zeit welches Gerät "Online" war.

3.) die physikalische Route, die der Datenverkehr im Laufe der Sitzung einer Person unternommen hat. Startort, Zwischenpunkte und Endpunkt der Daten.

4.) die Datenmenge, die übertragen wurde

Und im Falle der Telefonate.

1.) Telefonnummer und (bei technischer Möglichkeit) Aufenthaltsort des Anrufenden

2.) Telefonnummer und (bei technischer Möglichkeit) Aufenthaltsort des Angerufenen

3.) Gesprächsdauer

4.) Wer legt auf


Es wird nicht gespeichert:

1.) die Information selbst (IP-Paket Inhalt bzw. Gespräch)

Denn würde das geschehen, würde die Datenmenge des Internets sich mit jeder Sekunde stets neu reproduzieren - undenkbar. Aber selbst mit den immensen Daten, die nur auf dem Briefpapier draufstehen lässt sich viel anfangen. Bewegungsprofile, Interessen der Internetnutzenden(welche Seite habe ich wann und für wie lange besucht), sowie eine Liste jedes einzelnen Klicks, den ich oder du im Internet unternehme.

Das jetzt eine Sammelklage gegen dieses Gesetz eingereicht wurde, ist unnötig zu erwähnen. Es ist nur interessant, mit welcher Floskel der Bundesgerichtshof diese Klage abweisen wird. Die Vorbereitungen, damit der Massenzombie, ich meine den Bürger Europas, dieses Gesetz entweder ignoriert oder akzeptiert, sollten doch getroffen sein.

Ausserdem sagt Brigitte Zypries ja selbst, das die >>Grundrechte in der Hektik der Berliner Politik in gewisser Weise einem "Terror-Realisierungsvorbehalt" unterstünden.<<

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